Legalisatorin

Was ist das eigentlich - ein Legalisator? Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge etc., zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen.

Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.

Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Tannheim wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.

Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.

Mit Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 14. August 2001, BGBl II Nr. 297/2001 wurden die Gebühren der Legalisatoren für die Beglaubigung von Unterschriften in Tirol und Vorarlberg mit Wirkung vom
1. Jänner 2002 festgesetzt. 

Die Gebühren der Legalisatoren für die Beglaubigung einer Unterschrift betragen:

bei einem Wert bis € 140,00gebührenfrei
bei einem Wert bis € 700,00€ 3,00
bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00€ 7,00
bei einem Wert über € 3.000,00 bis € 7.000,--€ 9,00
bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00€ 24,00
bei einem Wert über € 35.000,00€ 31,00
bei unbestimmten Wert (z. B. Freilassungserklärung usw.)€ 3,00


Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinender Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Weiters haben die Legalisatoren ab 1. Jänner 2002 die Bundesgebühr in
Höhe von € 14,30 für jede Beglaubigung einzuheben und dem jeweils zuständigen Finanzamt monatlich abzuführen.

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